Beratung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Seit August 2006 kennt das deutsche Gesetz sechs Merkmale, aufgrund derer keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung stattfinden darf.
Geschlecht, „ Rasse“/ethnische Herkunft, sexuelle Identität, Behinderung, Alter und Religion/Weltanschauung.
Wie Sie zu Ihrem Recht kommen und was für alternative Möglichkeiten es neben dem Gang zum Gericht gibt, erklären wir Ihnen gerne in unserer Beratung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Unsere Antidiskriminierungsarbeit beinhaltet weiterhin Fallbegleitung oder eine Vermittlung an unsere KooperationspartnerInnen in den Bereichen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Um Diskriminierungen gesellschaftlich sichtbar zu machen und die politische Bereitschaft zu deren Bekanntmachung zu erhöhen, arbeitet LesMigraS auch an der Dokumentation und Veröffentlichung von Diskriminierungsfällen. LesMigraS ist Mitglied im „Berliner Netzwerk Lesben, Schwule, Transgender für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ und AK Homophobie in der Einwanderungsgesellschaft des Senats Berlin.
Diskriminierungsfälle können bei uns telefonisch oder persönlich gemeldet werden.