Diskriminierungsverbot nach AGG – Allgemeines GleichbehandlungsgesetzSeit 2006 gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft („Rasse“), des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, aufgrund von Behinderung oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Situationen, in denen Diskriminierung stattfinden kann, sind vielfältig. Das kann am Arbeits-, oder Ausbildungsplatz, auf Behörden und Ämtern, bei der Wohnungssuche, im Freizeitbereich wie in Diskotheken oder im Fitnesscenter, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Rechtsvorschriften sein.
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